Tiernotfälle
In unserem Team arbeiten Biologinnen und Biologen zu verschiedenen Tiergruppen, die gern Ihre Fragen beantworten. Wir sind jedoch keine Auffangstation, daher können wir Sie beim Fund von verletzten Tieren nur telefonisch beraten bzw. Sie an die entsprechenden Einrichtungen oder Expertinnen und Experten weiterverweisen.
Hier möchten wir auf die folgenden Kontakte zu bestimmten Tiernotfällen hinweisen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Wespen und Hornissen wie alle wild lebenden Tiere allgemein unter Schutz stehen (§39 BNatSchG). Das bedeutet, es ist verboten ihre Lebensstätte ohne vernünftigen Grund zu zerstören oder zu beeinträchtigen.
Bei Wespen gilt: Ein vernünftiger Grund zur Bekämpfung eines Wespennestes liegt nach Auffassung des Landkreises als untere Naturschutzbehörde z.B. vor,
- wenn ein Betroffener auf Insektenstiche allergisch reagiert;
- wenn sich das Nest an einem problematischen Ort befindet, z.B. Schulgelände, Kindergarten, Spielplatz, Sandkasten oder in unmittelbarer Nähe zu Kinderzimmern, Küchen, Terrassen, Balkonen oder Hauseingängen.
Bei Wespen dürfen die Betroffenen selber entscheiden, ob sie ein Nest von Fachleuten bekämpfen lassen möchten oder nicht. Sie dürften dies ohne Genehmigung und ohne Rücksprache mit dem Landkreis tun.
Bei Hornissen gilt: Eine Rücksprache mit der Naturschutzbehörde vom Landkreis ist in jedem Falle nötig, da Hornissen besonders geschützt sind. Es braucht eine Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung von Hornissennestern.
Kontakt Örtliche Naturschutzbehörde: Tel.: 04791 930-3030
E-Mail: planungsamt@landkreis-osterholz.de
Umsiedlung von Nestern und im Bedarfsfall Töten von Hornissen:
Fa. Clean Concept GmbH
Sögestraße 74
28195 Bremen
Tel. 0421 / 169 64 50
E-Mail: info@clean-concept-bremen.de
Alle zuständigen Fledermaus-Regionalbetreuer und -betreuerinnen sind hier beim NLWKN nach Landkreisen sortiert aufgeführt.
Bei dringenden Fragen, zum Beispiel beim Fund einer verletzten Fledermaus, können Sie auch das Fledermaustelefon des NABUs anrufen: 030-284984-5000. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Fachkundigen Personen in der Region sind:
Landkreis Osterholz
Tasso Schikore, Biologische Station Osterholz, Lindenstraße 40; 27711 Osterholz-Scharmbeck Tel. 04791 / 502667-8
Landkreis Cuxhaven (Schwerpunkt Nordkreis)
Förster Martin Bücker, Midlum, Tel.: 04741 / 3466
Bremen und Landkreis Rotenburg (Wümme)
Lothar Bach, Hamfhofsweg 125 b, 28359 Bremen, Tel. 0421 / 2768953
Bei Funden von verletzten oder geschwächten Igeln im Raum Osterholz und Bremen unterstützt Sie das Netzwerk Igelfreunde.
Kontakt Igelfreunde Notfall Telefon 01575 – 502 19 73
Mail kontakt@netzwerk-igelfreunde.de
In unserer Umgebung kommen mit Schleiereule, Waldohreule, Waldkauz, Raufußkauz, Sperlingskauz, Uhu und unregelmäßig auch Sumpfohreule gleich mehrere Eulenarten vor.
Wichtig: Junge, flugunfähige Eulen (Ästlinge) fallen hin und wieder vom Baum, werden aber von den Elterntieren weiter gefüttert, bis sie fliegen können. Wenn Sie einen Ästling auf dem Boden finden sollten und dieser unverletzt aussieht, können Sie das Tier vorsichtig auf einen höheren Ast setzen.
Falls Sie verletzte Eulen finden sollten, gibt es in der Region zwei Auffangstationen, die die Tiere nach Möglichkeit (nach vorheriger Absprache) aufnehmen.
- Im Landkreis Osterholz gibt es die private ehrenamtliche Wildvogel-Station Teufelsmoor, die nach Absprache verletzte Eule aufnehmen kann: Tel.: +49 172 5421034
- Im Landkreis Verden nimmt die Greifvogelstation Ottersberg nach telefonischer Kontaktaufnahme verletzte Tiere an: Ansprechpartner Ulrich Blank +49 160 98355188
Wenn Sie allgemeine Fragen zu Eulen haben, können Sie sich an unsere Eulenschutzgruppe wenden: Eulenschutz@biologische-station-osterholz.de!

Was tun bei verletzten oder scheinbar hilflosen Vögeln?
Wenn Sie einen verletzten oder hilflos wirkenden Vogel finden, gilt vor allem: Abstand halten und genau beobachten. Nicht jedes Tier braucht tatsächlich Hilfe – oft sind gerade Jungvögel nur kurzzeitig allein, weil die Altvögel auf Nahrungssuche sind. Nestflüchter werden meist weiter von den Elterntieren versorgt. Noch fast nackte Nestlingen hingegen sind auf die Wärme im Nest angewiesen. Ihnen wäre wohl am meisten geholfen, wenn man sie zurück ins Nest setzte – dies ist jedoch eine Störung des Nestes und nach Bundesnaturschutzgesetz verboten, denn es beunruhigt die verbleibenen Jungtiere sowie insbesondere die Elterntiere, was im schlechtesten Fall zu einer Nestaufgabe führen kann.
Achten Sie auf sichtbare Verletzungen, unnatürliches Verhalten oder eine ausbleibende Reaktion auf die Umgebung. Bedenken Sie, dass Menschenkontakt für Wildvögel Stress bedeutet. Halten Sie selbst, aber auch Kinder und Haustiere (z. B. Hunde) unbedingt Abstand.
Fassen Sie das Tier nur dann an, wenn es sich in akuter Gefahr befindet (z. B. sichtlich verletzt ist) – am besten mit Handschuhen. Sollte tatsächlich Hilfe notwendig sein, wenden Sie sich bitte an die Wildvogel-Auffangstation oder einen vogelkundigen Tierarzt und besprechen dort das weitere Vorgehen.
Notfallkontakte:
Die ehrenamtliche Wildvogel-Station Teufelsmoor, die nach Absprache verletzte Vögel aufnehmen kann:
Tel.: +49 172 5421034
Reiherschutz Niedersachen e.V. Am Dobben 3, 28790 Schwanewede
Tel.: 0152- 08 97 67 46
Auch bei allgemeinen Fragen zu Tieren, Pflanzen und regionalem Naturschutz können Sie uns gern telefonisch oder per Mail kontaktieren.
Außerdem bietet der NABU ein Naturtelefon an, welches von Montags bis Freitags je 9 bis 16 Uhr erreichbar ist: