Fließgewässer
Der Schutz unserer Oberflächengewässer ist eine Daueraufgabe. Das Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustands aller natürlichen Oberflächengewässer Europas ist seit dem in Krafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 für alle europäischen Gewässer verpflichtend. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) wurden entsprechend angepasst.
Neben vielen Stillgewässern wie Altarmen, Senken, Kolken, Tümpeln und Teichen machen wir uns auch für unsere fließenden Gewässer stark. Dies sind neben den größeren Flüssen im Landkreis Weser, Wümme und Hamme auch zahlreiche mittelgroße und kleine Bäche bis hin zu Wiesengräben.
Die BioS beteiligt sich an nahezu allen Planungen zur naturnahen Umgestaltung von Fließgewässern im Landreis. Wir bringen aber auch selbst Projekte auf den Weg und begleiten große Projekte, die ohne professionelle Koordination und fachliche Begleitung nicht durchgeführt werden können, als professioneller Partner.
Hier finden Sie Detailinformationen zu unseren Renaturierungsprojekten: