Verbandsbeteiligung (KNV)

Bund und Länder haben den anerkannten Naturschutzverbänden in Vertretung der Gesamtbevölkerung eine Treuhandfunktion gegenüber Natur und Landschaft übertragen und ihnen die Mitwirkung bei umweltrelevanten Planungen ermöglicht. Die Verbandsbeteiligung ist seit 1993 im niedersächsischen Naturschutzgesetz verankert. Sie berechtigt die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände bei Rechtsetzungs-, Planungs- und Verwaltungsverfahren mitzuwirken, soweit sie in ihren satzungsgemäßen Aufgaben berührt werden. Diese Mitwirkung erfolgt durch Stellungnahmen der Verbände bei umweltrelevanten Vorhaben.

Mit den gewachsenen Beteiligungsmöglichkeiten, den differenzierten und komplexen Planungsverfahren und den damit gestiegenen zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen fühlen sich die ehrenamtlich tätigen Naturschutzgruppen vor Ort häufig überfordert. Um Synergieeffekte nutzen, die Qualität der Stellungnahmen verbessern und das Beteiligungsverfahren beschleunigen zu können, wurde von den im Landkreis Osterholz aktiven Naturschutzverbänden im Jahr 2000 eine gemeinsame Koordinationsstelle für naturschutzfachliche Verbandsbeteiligung (KNV) eingerichtet.

Die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung und Mitwirkung der Naturschutzverbände ergeben sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 63 BNatSchG), dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (§ 38 NAGBNatSchG) und den Umsetzungsgesetzen zur Aarhus.Konvention.

Darüber hinaus beteiligen Verwaltung, Antragsteller und Politik die KNV häufig freiwillig an verschiedenen Planungsvorhaben.

Im Rahmen der klassischen Verbandsbeteiligung erfüllt die KNV verschiedene Aufgaben:

 

  • Prüfung umweltrelevanter Vorhaben unter dem Gesichtspunkt von Natur- und Landschaftsschutz (Durchsicht und Beurteilung der Antragsunterlagen, Ortsbesichtigungen und Geländeuntersuchungen,Teilnahme an Anhörungs- und Erörterungsterminen),
  • Zusammenführen der unterschiedlichen Ansätze von Natur- und Landschaftsschutz innerhalb der angeschlossenen Verbände, d.h. die Mitgliedsverbände treffen sich zur Erörterung der Inhalte von Stellungnahmen und Fachthemen im Rahmen des „KNV-Fachausschuss“,
  • Bündelung der verbandsspezifisch unterschiedlichen Sachkompetenzen,
  • Erarbeitung gemeinsamer naturschutzfachlicher Stellungnahmen,
  • Informations- und Beratungsgespräche in Verbands, Gemeinde- und Kreisgremien zu speziellen Sachthemen.

Darüber hinaus nimmt sie als Bindeglied zwischen den Naturschutzverbänden und der Verwaltung und Politik verschiedene koordinierende Aufgaben wahr.

Die Einrichtung einer gemeinsamen Koordinationsstelle hat sich als erfolgreiche Strategie bewährt:

 

  • Effektive und qualitativ verbesserte Verbandsbeteiligung durch Nutzung von Synergie-Effekten,
  • Verkürzung von Bearbeitungsfristen und Verfahrensabläufen,
  • Einsparung von Material und Personalauf­wand für Behörden und Verbände,
  • Stärkung des Gewichtes von Umwelt- und Naturschutz im Sinne einer zukunftsfähi­gen Planung.

Die fachlichen Anregungen und Bedenken der Umwelt- und Naturschutzverbände werden von den Planungsbehörden weitgehend berücksichtigt und fließen in die Entscheidungen mit ein.

Ansprechpartnerinnen: Dr. Jutta Kemmer, Sabrina Hüpperling

Kontaktadressen und Ansprechpartner unserer Mitglieder:

Hier finden Sie alle Stellungnahmen der Koordinationsstelle für naturschutzfachliche Verbandsbeteiligung (KNV):