Sicherung des EU-Vogelschutzgebiets Unterweser: Innovativer Ansatz bei der Schutzgebietsausweisung
Aktuell läuft das Sicherungsverfahren für das EU-Vogelschutzgebiet V27 „Unterweser“. Dies ist notwendig, um die Vorgaben der Europäischen Union zu erfüllen und zu gewährleisten, dass wertvolle, europäische Schutzgebiete langfristig erhalten bleiben und sich positiv entwickeln können.
In etwa die Hälfte des Gebiets soll als Naturschutzgebiet (NSG), die andere als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen werden. Um den individuellen Verhältnissen der FlächenbewirtscherInnen gerecht werden und gleichzeitig einen ausreichenden Schutz gewährleisten zu können, wagt der Landkreis Osterholz einen völlig neuen, innovativen Ansatz:
Die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten eine Ausnahmegenehmigung insbesondere von den zeitlichen Beschränkungen der Mahd und den reglementierten Beweidungsdichten, wenn sie ein schutzkonformes Bewirtschaftungskonzept vorlegen.
Hierdurch entsteht zwar zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung, die diese jedoch in Kauf nehmen würde. Derzeit werden die Stellungnahmen zum Entwurf der Schutzgebietsverordnung ausgewertet – mit Spannung wird erwartet, wie der neuartige, aus Naturschutzsicht positiv zu bewertende Entwurf der Verwaltung von Vertretenden aus Politik und Landwirtschaft aufgenommen wird.
Hier finden Sie die Stellungnahme der in der KNV vertretenden Verbände aus dem Landkreis.